Aviation

Der Flughafen Mönchengladbach (MGL) zählt mit fast 50.000 Flugbewegungen zu einem der größten General Aviation Airports in Deutschland. Sowohl Flugschulen und Wartungsunternehmen als auch Business Operator und private Betreiber profitieren von einer Kontrollzone mit beidseitigen ILS-Anflugverfahren und somit einem sicheren, wetterunabhängigen Flugbetrieb. Mit 1.200 m nutzbarer Start- und Landebahn können am MGL eine Vielzahl von Geschäftsreiseflugzeugen bis hin zu größeren Turbo-Prop-Luftfahrzeugen, wie die ATR 72 oder die Dash 8 betrieben werden. Weitere Details zum Platz entnehmen Sie der AIP auf der Seite der deutschen Flugsicherung (DFS)

Handling

Der Flughafen Mönchengladbach (MGL) bietet ein umfangreiches Angebot an Serviceleistungen für Piloten und Passagiere der Allgemeinen Luftfahrt.

Von der Bestellung Ihres Caterings bis hin zur Buchung eines Hotels – wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Wünsche. Einzelheiten zu unseren Angeboten:

Anmieten von Hangarflächen

Anmieten von Hangarflächen

Sie suchen einen Stellplatz für Ihr Luftfahrzeug?

Der Flughafen Mönchengladbach bietet in neun Hallen insgesamt rund 17.000 m² Stellfläche für Luftfahrzeuge. Mit weiteren Ausbaumaßnahmen werden zukünftig zusätzliche Potenzialflächen erschlossen und nutzbar gemacht. Bitte wenden Sie sich an uns, um Verfügbarkeiten für Ihr Luftfahrzeug zu erfragen.

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DSGVO-Einverständnis

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Der Flughafen Mönchengladbach bietet in neun Hallen insgesamt rund 17.000 m² Stellfläche für Luftfahrzeuge. Mit weiteren Ausbaumaßnahmen werden zukünftig zusätzliche Potenzialflächen erschlossen und nutzbar gemacht. Bitte wenden Sie sich an uns, um Verfügbarkeiten für Ihr Luftfahrzeug zu erfragen.

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Informationen für Piloten

Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Links zu Ihrer Orientierung zur Verfügung. Diese dienen lediglich als Hilfestellung und ersetzen keine eigenständige Flugvorbereitung. Bitte beachten Sie besonders die Führung der empfohlenen Platzrunde.

Nordplatzrunde 1200 ft (MSL)
Südplatzrunde 1100 ft (MSL)

Gründe die zwingend ein Abweichen von der empfohlenen Platzrunde erfordern:

  • Erforderliche Verkehrslenkungsmaßnahmen der Fluglotsen, da am MGL ein hoher Anteil an Mischverkehr stattfindet, z. B. um langsamere Flugzeuge von schnelleren separieren zu können
  • Verkehrslenkung: Maßnahmen zur sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs
  • Unterschiedliche Performance bzw. Leistungsdaten der diversen Luftfahrzeuge, da nicht alle am Flugplatz operierenden Luftfahrzeuge, beispielsweise bauartbedingt, die empfohlene Platzrunde einhalten können
  • Ausbildungs- und Kenntnisstand des Piloten sowie auch genehmigte Abweichungen zu Ausbildungszwecken
  • Wetter- und Sichtbedingungen, die Sichtverhältnisse und/oder Wolkenuntergrenze könnten eine Auswirkung auf horizontale und vertikale Platzrundenführung haben
  • Temperatur und Luftdichte könnten großen Einfluss auf das Steig- bzw. Flugverhalten von Luftfahrzeugen bei hohen Temperaturen im Sommer haben
  • Abweichungserfordernisse, die sich aus der jeweiligen Verkehrssituation und generell, z. B. durch die Anzahl der Luftfahrzeuge in der Platzrunde, ergeben.

Grundsätzlich hat die vom Towerpersonal erteilte Verkehrskontrollfreigabe in einem kontrollierten Luftraum, (hier: Luftraum D (Kontrollzone)) aus den verschiedenen o. g. Gründen, immer Vorrang!

Downloads

Hinweis: Vorbehaltlich anderslautender Anweisungen durch die Platzkontrollstelle (TWR) gilt diese Platzrundendarstellung nur als Empfehlung!

Informationen für Piloten

Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Links zu Ihrer Orientierung zur Verfügung. Diese dienen lediglich als Hilfestellung und ersetzen keine eigenständige Flugvorbereitung. Bitte beachten Sie besonders die Führung der empfohlenen Platzrunde.

Hinweis: Vorbehaltlich anderslautender Anweisungen durch die Platzkontrollstelle (TWR) gilt diese Platzrundendarstellung nur als Empfehlung!

Nordplatzrunde 1200 ft (MSL)
Südplatzrunde 1100 ft (MSL)

Gründe die zwingend ein Abweichen von der empfohlenen Platzrunde erfordern:

  • Erforderliche Verkehrslenkungsmaßnahmen der Fluglotsen, da am MGL ein hoher Anteil an Mischverkehr stattfindet, z. B. um langsamere Flugzeuge von schnelleren separieren zu können
  • Verkehrslenkung: Maßnahmen zur sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs
  • Unterschiedliche Performance bzw. Leistungsdaten der diversen Luftfahrzeuge, da nicht alle am Flugplatz operierenden Luftfahrzeuge, beispielsweise bauartbedingt, die empfohlene Platzrunde einhalten können
  • Ausbildungs- und Kenntnisstand des Piloten sowie auch genehmigte Abweichungen zu Ausbildungszwecken
  • Wetter- und Sichtbedingungen, die Sichtverhältnisse und/oder Wolkenuntergrenze könnten eine Auswirkung auf horizontale und vertikale Platzrundenführung haben
  • Temperatur und Luftdichte könnten großen Einfluss auf das Steig- bzw. Flugverhalten von Luftfahrzeugen bei hohen Temperaturen im Sommer haben
  • Abweichungserfordernisse, die sich aus der jeweiligen Verkehrssituation und generell, z. B. durch die Anzahl der Luftfahrzeuge in der Platzrunde, ergeben.

Grundsätzlich hat die vom Towerpersonal erteilte Verkehrskontrollfreigabe in einem kontrollierten Luftraum, (hier: Luftraum D (Kontrollzone)) aus den verschiedenen o. g. Gründen, immer Vorrang!

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Safety & Security

Der Flughafen Mönchengladbach bietet berechtigten Personen den Erwerb einer digitalen Zugangsmöglichkeit für den Sicherheitsbereich. Detaillierte Informationen finden Sie weiter unten unter „Digitaler Schlüssel (RFID Transponder)

Für Begrifflichkeiten wird im nachfolgenden Text aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form gewählt. Diskriminierungen gehen damit nicht einher.

Um einen eigenständigen Zugang zu sensiblen Bereichen des Flughafens Mönchengladbach (MGL) – nachfolgend „Flugplatzhalter“ genannt – zu gewähren, besteht für ansässige Luftfahrzeughalter, Mitglieder einer Haltergemeinschaft und Vertragspartnern des MGL – nachfolgend „Empfänger“ genannt – die Möglichkeit, einen digitalen Schlüssel, einen sogenannten RFID-Transponder, zu erwerben.

Zur Beantragung sprechen Sie bitte unsere Kollegen der Verkehrsleitung (VKL) vor Ort oder unter folgenden Kontaktdaten an:


Kontakt

+49 2161 689810
vkl@mgl.de


Für die Transponderausgabe berechnet der Flugplatzhalter eine Verwaltungsgebühr von 8,40 € zzgl. MwSt. Die Kosten sind nicht erstattbar. Der Betrag ist in der Verkehrsleitung (VKL) zu begleichen. Bitte beachten Sie, dass zur Ausstellung ein gültiger Personalausweis benötigt wird.

Der Empfänger ist für eine sichere Aufbewahrung des Transponders verantwortlich und übernimmt die Haftung für eine unsachgemäße Benutzung. Des Weiteren trägt er die Folgen, welche sich aus dem Verlust des Transponders ergeben. Ein Verlust des Transponders ist unverzüglich, jedoch spätestens nach 2 Tagen, der Verkehrsleitung anzuzeigen. Die Weitergabe an Dritte ist strengstens untersagt.

Die Ausstellung eines neuen Transponders ist kostenpflichtig. Kosten, welche durch Beschädigung oder Verlust des Transponders entstehen, gehen zu Lasten des Empfängers. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Transponder bei der Verkehrsleitung (VKL) des Flughafens zu retournieren. Sollte der Empfänger nach Ablauf des Vertrages oder nach explizierter schriftlicher Aufforderung seiner Pflicht zur Rückgabe des Transponders innerhalb von 14 Tagen nicht nachkommen, berechnet der Flugplatzhalter eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt. Die Erhebung dieser Gebühr entbindet nicht von der Rückgabeplicht des Transponders.

Der Flugplatzhalter behält sich das Recht vor, den Transponder in Ausnahmefällen eigenständig zu sperren. Hierzu zählt insbesondere ein gravierender Verstoß gegen die Benutzungsordnung.

Am MGL arbeiten die Safety-Management-Abteilungen des Flughafens mit denen des Flugsicherungsdienstleisters, der DFS Aviation Services GmbH, kurz DAS, eng zusammen. So können Ereignisse mit Sicherheits- (Safety)-Relevanz auf direktem Weg zeitnah aus- und bewertet werden.

Für den MGL ist die Einrichtung eines Safety-Management-Systems (SMS) aufgrund der bestehenden Kontrollzone mit Instrumentenflugverkehr verpflichtend. Verantwortlich dafür zeichnet Gisela Braun. Hinweise, die der Verbesserung der Sicherheit und der Abstellung oder bestenfalls sogar der Vermeidung von Gefahren für die Luftfahrt dienen, können direkt an Gisela Braun adressiert oder anonym in einer „Infobox“ im Piloten-Briefing-Raum hinterlegt werden.

Im Rahmen der Arbeit des SMS werden regelmäßig – nach Möglichkeit zweimal pro Jahr – Sitzungen des Runway-Safety-Teams einberufen, in denen alle am Flughafen betroffenen Firmen, Behörden und Flugschulen Vorschläge und Eingaben zu sicherheitsrelevanten Themen und erforderlichen Maßnahmen machen können. Bei dieser Gelegenheit werden auch bestehende Prozesse und Maßnahmen auf ihre Effektivität und Nachhaltigkeit geprüft.

Zur originären Überwachung der Safety ist am MGL ein Büro der Luftaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf eingerichtet. Die Kolleginnen und Kollegen sorgen u. a. für die strikte Einhaltung der oben erwähnten Regeln.

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist am MGL auch für die Einhaltung der Security zuständig, in dem sie in regelmäßig sattfindenden Audits die Einhaltung und Umsetzung des Luftsicherheitsprogramms überwacht. Hier geht es im Wesentlichen um die klare Trennung und Sicherung der sogenannten Luftseite zur Landseite des Flughafens und die effiziente Verhinderung des unbefugten Zutritts der entsprechenden Bewegungsflächen.

So hat das Luftsicherheitsprogramm auch eine gewisse Strahlkraft auf die „Hausordnung“ (Flughafenbenutzungsordnung) des MGL. Darin sind die grundsätzlichen Verhaltensregeln in Bezug auf die Benutzung des Flughafenvorfelds und dort erlaubter Tätigkeiten niedergeschrieben. Sie ist das letzte Glied in einer Regelungskette, angefangen beim ICAO-Annex 14, der wesentliche, übergeordnete Vorgaben beinhaltet, die bei der Anlage, beim „Design“ und Betrieb von Flughäfen zu beachten sind. Die Regelungskette erstreckt sich über weitere Verordnungen der europäischen Luftfahrtbehörde EASA bis zum deutschen Luftverkehrsgesetz und zahlreichen nachgelagerten Gesetzen und Verordnungen, Grundsätzen, Richtlinien und Empfehlungen.

Der MGL misst den Security-Themen eine große Bedeutung zu. So wird derzeit, mit Unterstützung des Landes NRW, ein effektives, intelligentes und hochmodernes Kamerasystem implementiert. Der Flughafen Mönchengladbach tut alles dafür, dass sich Kunden sicher und wohl fühlen.

Jürgen Roth

Verkehrsleiter

+49 2161 6898-24
juergen.roth@mgl.de

Gisela Braun

Safety Management (SMS)

+49 2161 6898-644
sms-buero@mgl.de

Flugbetrieb außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten (PPR)

Auf Antrag (PPR) kann der Flugplatz auch außerhalb der täglichen, in der AIP veröffentlichten Betriebszeit für Starts und Landungen geöffnet werden. Hierfür haben Sie ein Entgelt an die Flughafengesellschaft zu entrichten. Dieses Entgelt bemisst sich ausschließlich an der Länge des gewünschten Öffnungszeitraums von 6:00 bis 8:00 Uhr oder nach der normalen Betriebszeit 20:30 bis 22:00 Uhr Ortszeit.

Für die oben genannten PPR-Zeiträume werden für jedes Luftfahrzeug pro angefangene 30 Minuten 280,00 € netto als PPR-Entgelt berechnet. Wenn Sie eine Öffnung vor der regulären täglichen Betriebszeit wünschen, bemisst sich das Entgelt ab dem Zeitpunkt der Flugplatzöffnung bis zum Beginn der regulären Betriebszeit. Wenn Sie eine Öffnung nach der regulären täglichen Betriebszeit wünschen, bemisst sich das Entgelt ab dem Zeitpunkt der regulären Flugplatzschließung bis 15 Minuten nach erfolgtem Start oder bei erfolgter Landung nach der Abstellung bzw. bis durch die Flughafengesellschaft keine Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abfertigung zu erbringen sind.

Eine detaillierte Erläuterung sowie Auflistung der Preise finden Sie in unserer aktuell gültigen Entgeltordnung unter Downloads

Eine PPR-Anmeldung muss für alle Flüge schriftlich bei der MGL-Verkehrsleitung (VKL) erfolgen und wird immer erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung durch die VKL wirksam und verbindlich.

Bitte beachten Sie die folgenden Fristen für die Anmeldung eines Flugs außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten und haben Sie Verständnis dafür, dass verspätete Anfragen nicht berücksichtigt werden können:

Start-/Landezeit 6:00 bis 8:00 Uhr: einen Tag vorher bis spätestens 12:00 Uhr Ortszeit
Start-/Landezeit 20:30 bis 22:00 Uhr: am gleichen Tag bis spätestens 20:00 Uhr Ortszeit

Melden Sie Ihr PPR mit folgenden Informationen bei der VKL an:

  • Wann soll das PPR stattfinden?
  • Luftfahrzeugs -Kennzeichen
  • Herkunft und Ziel des Luftfahrzeugs
  • Falls noch nicht bekannt: Lärmzeugnis, Luftfahrzeugs -Daten (MTOW und Typ), Rechnungsanschrift
  • Erreichbarkeit: Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Gibt es Besonderheiten zu beachten, wie z. B. Fracht?
  • Ggf. Anzahl der Paxe
  • Ggf. gewünschte Abstellposition nach der Landung bzw. Abstellort des Luftfahrzeugs vor Start

Kontakt

VKL
+49 2161 6898-10
vkl@mgl.de

Die Absage eines Starts oder einer Landung muss rechtzeitig erfolgen, andernfalls fallen Sonderentgelte an:
Absage Start/Landung morgens: bis spätestens um 12:00 Uhr am Vortag Ortszeit
Absage Start/Landung abends: bis spätestens um 20:00 Uhr Ortszeit des betreffenden Tags

Sollte die Abmeldung nicht fristgerecht eingehen und in dem von Ihnen angemeldeten Zeitraum keine Flugbewegung stattfinden, so wird mindestens das PPR-Entgelt entsprechend der angemeldeten und zugesicherten PPR-Öffnungszeit abgerechnet. In jedem Fall wird aber bei einer PPR-Anmeldung ohne eine damit einhergehende PPR-Flugbewegung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 € erhoben. Diese wird auch für jede Änderung eines bereits gestellten PPR-Antrags fällig.


Kontakt

VKL
+49 2161 6898-10
vkl@mgl.de

An Sonderschließtagen (beispielsweise aufgrund von Veranstaltungen oder an Heiligabend, den Weihnachtsfeiertagen, Silvester und Neujahr) ist für jede Flugbewegung ganztägig grundsätzlich ein Antrag auf Flugplatzöffnung an die PPR-Meldestelle zu richten. Hierfür ist ebenfalls ein Entgelt an die Flughafengesellschaft zu entrichten. Dieses beträgt pro angefangene 30 Minuten 950,00 € netto. Für eine vorab Enteisung der Start- und Landebahn fällt eine Gebühr auf Basis der tatsächlichen Kosten, jedoch mindestens 1.500,00 €, an.

Für Flüge vom 24. bis zum 26. Dezember muss die PPR-Anmeldung bis zum 23. Dezember bis spätestens 12:00 Uhr Ortszeit bei der PPR-Meldestelle eingegangen sein. Für Flüge am 31. Dezember und 01. Januar muss der Antrag bis zum 30. Dezember um 12:00 Uhr Ortszeit gestellt werden.

Die PPR-Abmeldung ist jeweils bis zum 23. und 30. Dezember um 12:00 Uhr Ortszeit möglich. Bitte beachten Sie hierbei die anfallende Bearbeitungsgebühr sowie ggf. weitere Gebühren, siehe PPR-Abmeldung.

Die Betankung von Jet A1 am Flughafen Mönchengladbach (MGL) erfolgt durch die Rheinland Air Service GmbH (RAS) und ist täglich von 7:00 bis 19:00 Uhr sichergestellt. Außerhalb der regulären Betankungszeiten muss eine Einzelanfrage an die RAS gesendet werden. Die Betankung von AVGAS ist innerhalb der Öffnungszeiten des Flughafens sichergestellt.


Kontakt

RAS Rheinland Air Service GmbH
+49 2161 9948-160
fuel.mgl@ras.de